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Liebe Reiseteilnehmer, bitte habt Verständnis, daß wir Euch unsere Allgemeinen Reisebedingungen vorlegen, die Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses sind und im Sinne gegenseitiger Offenheit notwendig ist.
1. Anmeldung 2. Zahlung des Reisepreises 3. Leistungen 4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen 5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden 6. Haftung 7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise 8. Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 9. Gültigkeit der Kataloge 10. Unwirksamkeit
1.1. Mit Eurer Reiseanmeldung bietet Ihr uns den Abschluß eines Reisevertrags, aufgrund der Euch in diesem Katalog genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung / Eintrittskarten an Euch zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt Eurer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Ihr innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen könnt.
2.1. Eine Anzahlung auf den Reisepreis wird nicht erhoben.
2.2. Der Restbetrag ist 1 Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Eintrittskarten zu zahlen.
2.3. Solltet Ihr den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir um Verständnis, daß wir Euch die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 2,60 pro Mahnung in Rechnung stellen.
2.4. Für die Unterbringung in unseren Zelten, Bungalows und Apartments wird generell eine Kaution fällig, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. Näheres kann den detaillierten Info-Zetteln entnommen werden.
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Hartschalenkoffer können aufgrund der Unflexibiltät nich befördert werden.
3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, daß eine Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen erreicht wird.
3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3.5. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir, als Reiseveranstalter, Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir daher nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.1. Wir können bis zu 3 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen bei Party, Sommer und Städtereisen, und von 6 Personen bei Fernreisen nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werdet Ihr unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung könnt Ihr vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Euch anzubieten. Ihr seid verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
4.6. Wir behalten uns vor, alternativ zur Fährüberfahrt, den Eurotunnel als Transportmittel zu nutzen.
5.1. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
5.3. Buspauschalreisen (außer Kurztrips und Städtetouren) und Flugpauschalreisen
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bis 45. Tag vor Reiseantritt
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15%
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vom 44. bis 29. Tag vor Reiseantritt
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30%
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vom 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt
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50%
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vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
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60%
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vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt
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80%
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1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise
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90%
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5.4. Kurztrips und Städtetouren
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bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
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15%
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vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
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30%
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vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
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50%
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vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
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60%
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vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt
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70%
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1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise
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90%
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5.5. Wir sind berechtigt, den durch Euren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.6. Bei "NO SHOW", erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz, dies gilt für 5.3. und 5.4.
5.7. Tretet Ihr vom Vertrag zurück oder tretet die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Ihr habt die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
5.8. Wird auf Euren Wunsch nach Vertragsschluß für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Teilnehmernames vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 26,- zu berechnen. Bei Flug- und Fernreisen sind wir berechtigt, die Stornogebühren der jeweiligen Airline zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt. Euch bleibt nachgelassen, uns im Einzelfall geringeren Schaden nachzuweisen.
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sobald ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, daß für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
6.3. Aufgrund der hohen Zahl der Reisenden bitten wir um Verständnis, daß unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Eures Gepäcks rund um die Uhr, nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften. Wir empfehlen Euch, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
6.4. Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4090,- vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1360,- so ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
6.5.1 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge in die USA und nach Kanada geltenden Montrealer Vereinbarung.
6.5.2 Die G-NET Werbeagentur bzw. Party-Kruzer haftet nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigung, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.
7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, habt Ihr nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlaßt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
7.2. Ihr könnt bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Ihr uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Solltet Ihr diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wendet Euch bitte direkt an den Reiseveranstalter, G-NET Werbeagentur, Damian Gorzkulla, Fritz-Souchon-Str. 27, 32339 Espelkamp
7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5. Gewährleistungsansprüche habt Ihr nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter, G-NET Werbeagentur, Damian Gorzkulla, Fritz-Souchon-Str. 27, 32339 Espelkamp, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Eurem örtlichen Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist könnt Ihr Ansprüche nur geltend machen, wenn Ihr ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden seid.
7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
7.7. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Euch Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.1. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
8.2. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Personen die bei Reiseantritt start alkoholisiert sind oder andere Mitfahrer belästigen. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
Mit Erscheinen eines neuen Kataloges erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
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