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Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Party-Kreuzer (G-NET Werbeagentur, Damian Gorzkulla), nachfolgend Party-Kreuzer genannt und dem Partner. Es gelten ausschliesslich diese Bdingungen. Eventuell abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§1 Gegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Bewerbung von Produkten von Party-Kreuzer durch den Partner. Der Partner erhält als Vergütung einen prozentualen Anteil vom Warenwert der Bestellungen, die ursächlich aufgund einer Querverbindung der Partnerseite zur Seite von Party-Kreuzer, im Folgenden Link genannt, zustande gekommen sind. Die Vergütung kann durch die Vermittlung neuer Partner erweitert werden.
§2 Links Für die Bewerbung von Produkten von Party-Kreuzer stellt Party-Kreuzer geeignete Links zur Verfügung. Diese dürfen zur Gewährleistung des Funktionserhaltes seitens des Partners nicht verändert werden. Als Linkmöglichkeiten stehen zur Zeit Bannerlinks und Produktlinks zur Verfügung. Diese können vom Partner in dessen zur Bewerbung bestimmten Medien eingebaut werden. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortlichkeit des Partners.
Es ist in jedem Falle untersagt durch exzessive Bewerbung, sogenannter Spam, auf die Produkte von Party-Kreuzer aufmerksam zu machen. Der Partner trägt die Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit seiner Seite und seiner mit den von Party-Kreuzer zur Verfügung gestellten Werbemöglichkeiten betriebenen Werbung.
§3 Auftragserfüllung Party-Kreuzer behält sich das Recht vor, Bestellungen aus besonderen Gründen nicht auszuführen. Eine Provisionierung nicht ausgeführter Bestellungen erfolgt nicht. Zu den besonderen Gründen zählen zum Beispiel der Verdacht auf Betrug oder betrügerische Absichten, sowie nicht Lieferbarkeit der bestellten Ware.
Der Partner dient lediglich als Vermittler und geht keinerlei Beziehung zum vermittelten Kunden ein. Die nach der Vermittlung entstehende Geschäftsbeziehung beschränkt sich auf den Kunden und Party-Kreuzer, d.h. der Partner geht keinerlei Verpflichtungen mit dem Kunden ein.
§4 Werbekostenerstattung, Provision Eine Bestellung ist erst dann provisionsfähig, wenn sie vollständig durch den Kunden beglichen wurde und des weiteren das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Rückgaberecht erloschen ist. Die Berechnungsgrundlage der Provision ist der reine Warenwert der Bestellung. Nicht anrechenbar sind durch Gutscheine abgedeckte Beträge. Des weiteren können keine Bestellungen im eigenen Namen oder zur eigenen Verwendung des Partners provisioniert werden. Provisionen auf Touren die nicht durchgeführt wurden oder Abgesagt werden mussten, werden nicht ausgezahlt.
Dem Partner ist es nicht gestattet, jemanden durch die Versprechung von Vorteilen durch eine Bestellung bei Party-Kreuzer zur Nutzung seiner Links zu Party-Kreuzer zu animieren.
§5 Provisionsauszahlung Die Provisionen werden dem Partnerkonto gutgeschrieben und verfallen nicht. Die Auszahlung der Provision erfolgt jeweils zum Beginn eines Monats, sofern die Höhe der kumulierten Provisionen 30 € überschreitet. Wenn der Partner aus dem Partnerprogramm ausscheidet, werden die Provisionen ungeachtet deren Höhe ausgezahlt, sobald die in §4 genannten Bedingungen für seine provisionierbaren Verkäufe erfüllt sind.
Die Auszahlung erfolgt auf ein vom Partner benanntes Konto abzüglich eventuell anfallender Transaktionsgebühren bei Auslandsüberweisungen.
§6 Haftung/Verfügbarkeit Party-Kreuzer ist bemüht diesen Service uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, kann aber keine Garantie für die Erreichbarkeit seiner Site geben. Der Partner kann keine Ansprüche aus einer fehlenden Erreichbarkeit der Party-Kreuzer-Site oder einzelner Funktionen ableiten. Party-Kreuzer übernimmt keine Haftung für die Folgen eines nicht störungsfreien Betrieb seiner Site.
§7 Vertragsdauer Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit durch beide Vertragspartner ohne Angabe irgendwelcher Gründe gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.
Der Partner hat nach einer Kündigung umgehend alle Werbemittel von Party-Kreuzer aus seinem Gebrauch zu Entfernen. Provisionsfähige Verkäufe, die nach einer Kündigung getätigt werden, werden nicht mehr angerechnet.
Party-Kreuzer zahlt nach einer Kündigung alle Provisionen nach Maßgabe des §5 an den Partner aus.
§8 Änderung der Teilnahmebedingungen Party-Kreuzer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Party-Kreuzer wird dem Partner jede Änderung mittels E-Mail bekanntgeben. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht binnen 14 Tagen gelten diese als angenommen.
§9 Salvatorische Klausel Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
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